Wie Nutzer-Tracking in Apps und Websites funktioniert
Bei der Nutzung des Internets hinterlassen User:innen immer gewisse Datenspuren, da bei jedem Seitenbesuch ein Dialog zwischen Browser und Server zustande kommt. Dabei übersendet der Browser bestimmte Informationen an den Server. Dieser erfährt die IP-Adresse des Endgeräts sowie zahlreiche weitere Daten über den Browser und den Computer. Das gleiche gilt für die Datenübermittlung in mobilen Apps. Unternehmen nutzen diesen Umstand zur Prozessoptimierung und setzen Nutzer-Tracking in Apps ein, um nützliche Daten über die User:innen auszuwerten.
Was ist Tracking?
Die deutsche Übersetzung des Begriffs macht deutlich, worum es beim Tracking geht: Tracking (engl. für Verfolgen) ist ein Instrument der Web-Analytics, welches das Nutzerverhalten im Internet verfolgt. Beim Tracking – unabhängig vom Web oder mobilen Apps – werden alle Daten, die über einen Nutzer ermittelt werden können, gesammelt, ausgewertet und zu einem umfangreichen Nutzer-Profil zusammengeführt. Quelle für die Nutzerinformationen sind IP-Adressen, Meta-Informationen innerhalb der HTTP-Protokolle oder die Browser-Historie.
Welchen Zweck hat Tracking in Apps?
Aufgrund der umfangreichen Verwendungsmöglichkeiten haben Unternehmen großes Interesse an Nutzerdaten. Es gibt kaum ein Unternehmen, das nicht vom Nutzer-Tracking Gebrauch macht. Die Werbetreibenden erfahren beim Lokalisieren der Nutzerdaten zum Beispiel:
- Von wo aus rufen User:innen die Webseite auf?
- Welche Seiten besuchen die Nutzer:innen?
- Wie lange bleiben die Nutzer:innen auf der Seite?
- Wann und wie nutzen Nutzer:innen die Apps?
Die Möglichkeiten, solche durch Tracking in Apps oder Webseiten gewonnenen Daten auszuwerten, sind vielfältig. So können Unternehmen aus dem Surfverhalten Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Interessen der Nutzer:innen treffen. In der Regel nutzen sie die gewonnen Erkenntnisse, um zielgruppenspezifische Werbung zu schalten oder die Zahl der Abbrüche von Besuchen zu verringern. Außerdem helfen die ermittelten Daten bei der Anpassung der Themenauswahl an die Interessen der Kund:innen.
Tracking: Funktionsweise
Zur Lokalisierung von Nutzerdaten mithilfe von Tracking können Unternehmen unterschiedliche Tracking- und Analyse-Tools nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Cookies, HTTP-Header oder JavaScript. In der Regel funktionieren diese Tools über First-Party-Cookies: Wenn ein User eine Webseite besucht, wird ihm eine Nummer zugeteilt. Diese wird in Form eines Cookies auf dem Gerät hinterlegt. Beim erneuten Besuch erkennt die Webseite den Nutzer aufgrund des gespeicherten Cookies wieder.
Mittlerweile existieren verschiedene Website-Analyse-Softwares, wie Google Analytics oder Matomo, die eine große Bandbreite an Nutzerdaten liefern und verschiedene Tracking-Funktionen bündeln.
Wie funktioniert Tracking in Apps?
Dass auch die meisten Apps Tracking-Tools verwenden, ist vielen User:innen nicht bewusst. Tracking in Apps gestaltet sich komplizierter als bei Browsern, da es in den Apps nicht zwingend Seitenabrufe gibt. Individuelle und nicht-modifizierbare Geräte-Kennungen ersetzen in den Anwendungen die klassischen Cookies. Die Zustimmung zum Tracking geben Nutzer:innen – häufig unbewusst – über App Berechtigungen.
Erfahren Sie hier, welche App Berechtigungen gefährlich sind und wie Sie schlau mit diesen umgehen!
Es empfiehlt sich deshalb der Einsatz einer Mobile-Security-Lösung wie APPVISORY. Sie informiert die Nutzer:innen über die Verarbeitung ihrer Daten in unterschiedlichen Anwendungen und zeigt die Drittanbieter-Verbindungen auf, an welche die Apps Daten übermitteln.
Wo liegen die Grenzen?
Tracking-Tools machen sehr detaillierte Aufzeichnungen über das Besucherverhalten – in Webseiten und in Apps. Deshalb sind Betreiber dazu verpflichtet, anzugeben, dass sie Nutzerdaten verarbeiten. Sie müssen ihre Besucher über den Zweck, den Umfang sowie die Art der Datensammlung in einer Datenschutzerklärung in Kenntnis setzen. Diese Regelung ist in der DSGVO gesetzlich vorgeschrieben. Zudem müssen die Betreiber die Nutzer:innen auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Sie müssen den User:innen die Möglichkeit bieten, der Datennutzung aktiv zu widersprechen (Opt-In-Verfahren). Denn viele User:innen möchten nicht, dass ihre Daten gesammelt und ausgewertet werden.
Erfahren Sie hier, was das Opt-In-Verfahren bedeutet und wie Apple es umsetzt.