Worauf kommt es bei Datenschutzerklärungen an?
Unternehmen stehen in der Verantwortung, mit den sensiblen Informationen der Nutzer vertrauensvoll umzugehen und müssen sich deshalb nach der Richtlinie 95/46/EG der Europäischen Gemeinschaft, die allgemein als Datenschutzrichtlinie bzw. Datenschutzerklärung bekannt ist, und dem §13 des Telemediengesetz (TMG) richten.
In der Datenschutzrichtlinie wird der Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung personenbezogener Daten definiert, welche durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt wird. (Mehr Informationen zum BDSG und den Einfluss des BDSG auf Apps finden Sie in diesen Artikeln).
Wie setzen Unternehmen diese Richtlinien im Allgemeinen um?
Die Einhaltung dieser Regelungen zeigt sich in der Regel bei allen Unternehmen in eigenen Datenschutzerklärungen. Diese basieren auf der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und dem §13 des TMG und vereinen darüber hinaus eigene Regelungen.Je nach Branche und Unternehmenspolitik variieren die individuellen Aspekte zum Umgang mit personenbezogenen (Kunden-)Daten.
Was beinhalten Datenschutzerklärungen?
Diese Regelwerke behandeln im Allgemeinen die grundsätzlichen Einstellungen zur Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten und unternehmensspezifische Regelungen im Speziellen. Außerdem müssen die Gründe angegeben werden, die der Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten zu Grunde liegen. Ein besonders wichtiger Punkt ist die zusätzliche Erwähnung, dass der oder die Betroffene der Datenschutzerklärung widersprechen kann.
Was kann passieren, wenn keine Datenschutzerklärung existiert?
Ob Webseitenbetreiber oder Unternehmen: Seit Februar 2016 können Dienstbetreiber abgemahnt werden, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten ohne dem Betroffenen eine korrekte Datenschutzerklärung vorzulegen. Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts bietet die zivilrechtliche Grundlage dafür.
Warum brauchen Unternehmen Datenschutzerklärungen?
In erster Linie dienen die Datenschutzerklärungen dem besseren Verständnis und der leichteren Handhabung von sensiblen Daten. Mit ihrer Hilfe sollen Mitarbeiter im Umgang mit den Informationen befähigt und sensibilisiert werden. Aber auch etwaige Abmahnungkosten oder Bußgelder bei fehlerhaftem Umgang mit schützenswerten Daten sollen verhindert werden.
Brauchen Apps auch Datenschutzerklärungen?
Definitiv ja! Auch Apps unterliegen den Anforderungen des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes, da sie personenbezogene Daten verarbeiten. Leider deckt die, für den Datenschutz zuständige, Aufsichtsbehörde durch regelmäßige Überprüfungen immer wieder mangelhafte oder gänzlich fehlende Datenschutzerklärungen auf. Vor allem deshalb sollten Anwender bei der Nutzung von Apps vorsichtig sein und bestenfalls nur solche Anwendungen nutzen, die eine gesetzeskonforme und vollständige Datenschutzerklärung oder ein Zertifikat – wie das Trusted App-Siegel – aufweisen können, da diese die korrekte Handhabung mit den personenbezogenen Daten belegen können.