Unterschied: Was bedeuten die Begriffe Datenschutz, Datensicherheit & Co.
Datenschutz und Datensicherheit – zwei Begriffe, die den meisten Bürgern schon einmal begegnet sind oder zumindest sein sollten. Schließlich sind diese auch im deutschen Grundgesetz verankert. Doch was meint „Datenschutz“ überhaupt und wo liegt der Unterschied zur „Datensicherheit“? Wir haben Ihnen in einem übersichtlichen Glossar die wichtigsten Begrifflichkeiten rund um Datenschutz, Datensicherheit und Co. zusammengestellt und erklärt.
Unterschied Datenschutz und Datensicherheit
Während unter den Begriff „Datenschutz“ die grundsätzliche Frage des rechtlich korrekten Zugangs und der Verwendung der Daten zum Schutze des Betroffenen fällt, ist mit Datensicherheit wortwörtlich die Sicherheit aller Daten gemeint.
Datenschutz
Der Begriff „Datenschutz“ meint die Kontrolle und Abwägung des Zugriffs auf personenbezogene Daten und garantiert jedem Betroffenen den Schutz seiner Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies regelt das BDSG, welches jegliche Instanzen in Deutschland zum Datenschutz verpflichtet.
Lesen Sie hier alle wichtigen Infos rund um’s Thema Datenschutz!
Datensicherheit
Datensicherheit unterscheidet sich vom Datenschutz hinsichtlich des Personenbezugs und der zentralen Aufgabenstellung. Datensicherheit beschreibt die Absicherung jeglicher Daten – unabhängig von dessen Ursprung und dessen Zugehörigkeit – vor Gefahren wie Datenmissbrauch oder -Diebstahl. Datensicherheit ist neben dem Datenschutz im BDSG §9 mit inbegriffen, um letzteres risikofrei zu garantieren.
Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht hängt eng mit dem Datenschutz zusammen, denn es beschreibt das „Teilgebiet des Rechts, das sich mit dem diesem befasst“. Es beschreibt das Recht des Betroffenen, die Hoheit über die eigenen, von Fremdinstanzen verarbeiteten Daten zu behalten; das heißt, über den Umgang mit diesen informiert zu werden und auch die Möglichkeit zur Löschung zu behalten.
Datenschutzrichtlinie
Die Richtlinie 95/46/EG der Europäischen Gemeinschaft ist allgemein als Datenschutzrichtlinie bekannt. Die Datenschutzrichtlinie definiert den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung personenbezogener Daten, welche durch das Bundesdatenschutzgesetz aber auch durch Datenschutzgesetze der Länder und weitere Datenschutzbestimmungen umgesetzt wird.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist nicht mehr Teil der allgemeinen rechtlichen Grundlage, sondern bezieht sich speziell auf die rechtliche Handhabung mit Daten in Organisationen. Diese verfassen Unternehmen, um die Privatsphäre der Betroffenen (z.B. Kunden und Mitarbeiter) zu wahren. Sie beinhaltet jegliche Regelungen zur Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Die Datenschutzerklärungen basieren in der Regel auf der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und vereinen darüber hinaus eigene Regelungen und datenschutzrechtliche Standards im Umgang mit den personenbezogenen Daten, die sich je nach Unternehmen unterscheiden können.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Die oberste Instanz in Deutschland in Sachen Datenschutz ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es ist ein Gesetz zur Regelung der Herrschaftsrechte an personenbezogenen Daten. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit bestimmten Daten, auf der das Persönlichkeitsrecht (z.B. Recht auf Privatsphäre) der betroffenen Person mit den Zugangsrechten Dritter abgewogen wird. Dadurch soll es den Datenschutz garantieren. In diesem BDSG-Beitrag haben wir alle wichtigen Infos rund um das Gesetz zusammengefasst.
EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist das Ergebnis der stetigen Angleichung in Europa. Sie trat am 25. Mai 2018 als ganzheitliches Datenschutzrecht für Europa in Kraft und ersetzt seitdem die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Länderspezifische Unterschiede gibt es nur noch in Ausnahmefällen. Das Ziel der EU-DSGVO ist, die Grundrechte jeder Person zu wahren, indem personenbezogene Daten geschützt werden. Hier geht es zu unserem EU-DSGVO-Infopaket: Infopaket herunterladen und hier zu unserem On-Demand-Webinar: Die EU-DSGVO und ihre Bedeutung für Unternehmen.